Revision des Urheberrechts
Die Revision des Urheberrechts zielt darauf ab, die Chancen der Digitalisierung besser nutzen und gleichzeitig die Piraterie im Internet wirksamer bekämpfen zu können.
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Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch. Es gibt kein Register. Ihr Werk ist somit geschützt, sobald Sie es geschaffen haben. Auch müssen Sie keinen Hinweis wie z. B. © oder «Copyright» am Werk anbringen, damit es geschützt ist.
Bitte beachten Sie Folgendes: Konzepte und Ideen sind urheberrechtlich nicht geschützt; sie sind frei und dürfen weitergegeben werden. Geschützt ist nur die Form, in welcher die Ideen und Konzepte ausgedrückt werden (wie z. B. der geschriebene Text).
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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